von Johann Poschinger, März 2017

 

Einleitung

 

Die Kriminalistik ist eine eigenständige Wissenschaft und bedient sich bei ihrer Tätigkeit noch weiterer Wissenschaften als Hilfswissenschaften [1].

 

Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Verbrechen aufzuklären; dazu bedarf sie umfassend ausgebildeter und bestens ausgestatteter Kriminalisten, den Ermittlern [2] und Fahndern [3]. Aus der Arbeit der Ermittler (plus den Tatort-Spezialisten, Spurenexperten, Forensikern) und der Fahnder wird das nötige Wissen für die weiteren Schwerpunkte der Kriminalistik gewonnen, wie z.B. der Proaktion, und Prävention mit den kriminogenen Faktoren.

 

Die Kriminalistik / der Ermittler will ein Verbrechen aufklären (den wahren Sachverhalt wie er sich abspielte, erkennen, verstehen und erklären können). Er will die Wahrheit bzw. die Wirklichkeit erkennen. Der Ermittler ermittelt einen vergangenen Sachverhalt (mit oft dramatischen Auswirkungen bis in die Gegenwart und Zukunft). Er bedient sich des Mittels der Epignose oder Retrognose, also der Vorhersage von in der Vergangenheit liegender (aber noch) nicht bekannter Umstände, die falsifiziert oder verifiziert werden müssen. Warum hat der Täter dieses Opfer, an diesem Ort, zu diesem Zeitpunkt, mit dieser Methode, auf diese Art bedrängt?

 

Der Fahnder hingegen bedient sich der Prognose, er arbeitet in die Zukunft (auch wenn bei Intensiv-Fahndungen genauso akkurat die Vergangenheit des Flüchtigen – und seiner Umwelt – erforscht wird). Die Prognose bedient sich der Wahrscheinlichkeitsaussagen für zukünftige Sachverhalte, die falsifiziert oder verifiziert werden. Es werden dabei verschiedene verwirklichungstaugliche Szenarien entwickelt, gewichtet und dieser Gewichtung nach abgearbeitet. Wird der Flüchtling per Bahn, per Auto, per Motorrad oder per Flugzeug nach X flüchten? Bleibt er versteckt in der Nähe des Tatortes? Oder flüchtet er nach Y?

 

Ist nun der Ermittler wichtiger oder erfolgreicher, oder ist es der Fahnder?

 

Der epignostisch operierende Ermittler versucht, vergangene ihm unbekannte Umstände in Erfahrung zu bringen. Dazu bedarf es der Kooperation mit Informanten und Zeugen, welche über diese Informationen verfügen. Dies geschieht sehr oft nicht freiwillig, sodass der Ermittler mit Autorität, Imperium und Potestas auftreten muss. Er deklariert sich als Polizist, er benutzt also seine Warntracht, um zu überzeugen.

 

Der Fahnder arbeitet subtiler, mit den Mitteln der Überredung und Täuschung [4]. Meist darf er sich nicht als Polizist deklarieren, er benutzt die Tarntracht, um zu manipulieren. Dies merkt man auch – z.B. bei einem Banküberfall – bei der Zufahrt des Ermittlers zum Ereignisort (er fährt mit Blaulicht und Folgetonhorn zum Tatort). Jeder hört und sieht ihn und macht ihm Platz. Der Fahnder kommt leise, ohne Blaulicht und ohne Folgetonhorn zum Ereignisort (Aufenthaltsort des Gesuchten) und schlägt plötzlich und (für alle, auch die Unbeteiligten) unerwartet zu. In der Zoologie wären dies die Funktionen der Mimikry (Warntracht des Ermittlers) und der Mimese (Tarntracht des Fahnders), also zwei gegensätzliche, aber äußerst wirksame Methoden, um andere Lebewesen zu einer Handlung zu motivieren. Da sowohl Ermittler als auch Fahnder sich derselben Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken bedienen, werden Ermittler und Fahnder (auch wenn ihre Arbeit i.S.d. existierenden Legaldefinitionen und auch i.S.v. Intension und Extension des Begriffes unterschiedlich sind) gerne miteinander vertauscht oder verwechselt.

 

Betrachtet man die beiden Begriffe Ermittlung und Fahndung, erkennt man i.S.d. Hyponymie und Hyperonymie, dass die Distinktive von Ermittlung und Fahndung unterschiedlich sind. Daher kann das keine Unter- oder Überordnung des Anderen sein (Hyponym vs. Hyperonym). Da die beiden Signifikative gleich sind, kann man bei einer Unterscheidung in einem engen Sinn in eventu von einer Gleichordnung sprechen. Unterscheidet man jedoch noch in die funktionale Tätigkeit (einmal ermittlerisch (Tataufklärung) und einmal fahnderisch (Täterausforschung, Verhaftung und Überstellung)) – also in einem weiten Sinn –, dann gibt es keine Gleichordnung der Signifikative (sondern einfach nur Unterschiedliches). Da sowohl das Umfängliche als auch das Inhaltliche von Ermittlung und Fahndung unterschiedlich sind, gilt: Extension und Intension der Ermittlung ist der Extension und Intension der Fahndung weder ähnlich, noch gleich, noch ident, sondern einfach unterschiedlich, und ist das Eine einmal komplexer, mal das Andere. Dass eine relationale Beziehung zw. Verbrechen, Ermittlung und Fahndung existiert ist unbestritten. Ohne Verbrechen gibt es keine Ermittlung, ohne Ermittlung gibt es keine Fahndung – alles ist Teil eines Anderen (oder Teil/Ganzes-Phänomen) [5] und alles ist relational und dissipativ, mit spill-over-Effekten, miteinander verbunden.

 

In Wirklichkeit ist es auch so, dass ein Kriminalist (der Kripobeamte) einmal Ermittler und einmal Fahnder in Personalunion ist. Der reine Ermittler und der reine Fahnder (Idealtypisch) sind die Ausnahme. Der Kripobeamte sollte nur wissen, wann er wo und warum, gerade welche Funktion innehat.

 

Als weiteres kommt hinzu, dass der Kriminalist (der Ermittler) nur ein Teil der Strafverfolgungsbehörde ist. Ermitteln können (und sollen) auch die Staatsanwaltschaft und das Hohe Gericht (und mit dem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, kommt ein weiterer – ziviler – Ermittler ins Spiel). Lediglich der Fahnder ist immer von der Kripo (kein StA oder Richter nimmt bei einer Fahndung teil – mit Ausnahmen, wenn bei einem Großzugriff viele Einsatzkräfte zusammengezogen werden, kann der Dominus litis ebenfalls vor Ort sein; dabei wird der operative Zugriff des Kripobeamten vom StA rechtlich geführt und begleitet).

 

Als Definition, was ist Kriminalistik eigentlich, darf auf die Kriminalistik-Definition der UNI-Hamburg verwiesen werden:

    „Kriminalistik ist die Gesamtheit der Wissensbestände, Techniken und Verfahren, derer sich die Polizei und andere Ermittler zur Aufklärung von Straftaten - und in gewissem Maße auch zur Verhütung von Straftaten - bedienen. Umstritten ist, ob die Kriminalistik eine Wissenschaft ist oder sich (nur) wissenschaftlich basierter Methoden (wie z.B. der DNA-Analyse) bedient … Unstreitig ist, dass naturwissenschaftlich basierte Techniken der Identifikation und der Beweisführung eine immer größere Rolle spielen … Innerhalb der Kriminalistik werden … unterschieden: Kriminalstrategie, Kriminaltaktik, Kriminaltechnik, Kriminaldienstkunde (Quelle: Krimpedia, http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Kriminalistik, aufgerufen: 10.02.2017).“

 

Der Begriff Kriminalität drängt sich sodann als nächstes auf; Kriminalität ist nichts weiter als ein abstrakter Begriff (ein leerer Signifikant), dessen Begriffsinhalt und Begriffsumfang nicht eineindeutig definiert ist, sondern ein ständiger Diskurs zu einer situativ und temporär akzeptierten (sich aber wandelnden) Bedeutung führt. Hier zwei Definitionen.

    „Kriminalität ist die Begehung von Straftaten (Straffälligkeit). Sie ist ein Teil menschlichen Verhaltens überhaupt. Sie läßt sich nach der Art der Tat wie des Täters (z.B. Jugendkriminalität) gliedern. Die K. ist der Gegenstand sowohl der Kriminologie als auch des Strafrechts (Köbler, ISBN3-8006-1793-5 S. 222).“

    „Kriminalität, Gesamtheit der Straftaten innerhalb einer Gesellschaft. Einheit (meist Staat) während eines bestimmten Zeitabschnitts. K. gehört zum Leben der Gesellschaft, die sie seit ihren Anfängen kennt. Mit ihrer wissenschaftlichen Erforschung u. Erklärung befaßt sich die Kriminologie, mit ihrer Bekämpfung die Kriminalpolitik (BERTELSMANN UNIVERSAL LEXIKON in 20 Bänden, Gütersloh 1992 J, S. 158).“

 

Prinzipiell kann gesagt werden, kriminelles Verhalten ist ein sozial unerwünschtes (norm- und /oder verhaltensabweichendes) Verhalten. Was allerdings sozial (un-)erwünscht ist, ist zeit- und / oder ortsabhängig. Sozial Erwünschtes oder Unerwünschtes kann über Rechtsnormen und durch Sanktionen beeinflusst werden. Gewalt in der Ehe bzw. das Züchtigungsrecht innerhalb der Familie, war bis vor ca. 50 Jahren erlaubtes Recht des pater familias (Familienoberhaupt / Hausherr), auch in Österreich. Bis vor ca. 30 Jahren war eine gleichgeschlechtliche Beziehung / Ehe strafrechtlich verboten, heute nicht mehr. Auch das Beaufsichtigen von Kutschen oder Versorgen von Reitpferden, gibt es schon lange nicht mehr; dafür gibt es neue Delikte, wie z.B. der Internetbetrug bzw. die Cyber Crime. Man erkennt also, dass Kriminalität etwas Lebendiges, Veränderliches, Situations-, Ort-, Zeit- und Interpretationselastisches ist.

 

Und nicht alle Täter oder Delikte sind gleich, es gibt enorme Unterschiede im Tätertyp oder im Deliktstyp [6].

 

Hier sind die wichtigsten Täterformen:

a)      Einzeltäter

b)      Gruppentäter

c)      Planender Täter

d)      Kontrollverlustiger Täter

e)      Einmaltäter

f)       Mehrfachtäter

g)      Hoch-Risiko-Täter

 

Eine andere Unterteilung wäre:

a)      Visionäre Typ

b)      Missionsorientierte Typ

c)      Hedonistische Typ

                 i. Lust-Täter

                ii. Thrill-Täter

d)      Macht- und / oder kontrollorientierte Typ.

 

Hier wird, auf der Vorarbeit von Sutherland [7] aufbauend, die bunte Vielfalt der täterzentrierten Kriminalitätsformen präferiert und visualisiert. Warum dies so ist oder so sein soll oder darf, ist in der Kriminologie nicht einheitlich diskutiert und kommentiert, da es Argumente gibt, die besagen, dass gerade diese Unterscheidung für die Kriminologie nicht ausreichend ist.

 

Weshalb also gibt es hier dennoch diese, in den Ursprüngen auf Sutherland zurückgreifende, Untergliederung Sutherland ging ursprünglich von der blue-collar und der white-collar crime aus, was zu Recht als zu kurz gegriffen gilt. Die Hauptverhandlung vor Gericht dient dazu, den ermittelten, also den wahren Sachverhalt diskursiv und juristisch zu erörtern und anschließend versetzt das Diskursergebnis den Richter in die Lage, sich auf eine Rechtsnorm berufend, ein für alle verbindliches Urteil zu sprechen. Dies gelingt aber nicht, wenn kriminologisch (kriminalistisch und juristisch) nicht erkannt wird, was denn nun der Sachverhalt ist oder – und dies ist noch gravierender – der Gesetzgeber den Tatbestand in keiner Rechtsnorm verbindlich und nachvollziehbar subsumieren kann.

 

Bei der (praktischen) Polizeiarbeit ist man daher teilweise schon weiter, als in der formaljuristischen theoretischen Judikative. Hier gibt es schon die (internen) Unterscheidungen (und macht das polizeiliche Arbeiten damit möglich), nur sind sie (für die Polizisten, StA und das Gericht) nirgendwo festgeschrieben, und daher kann man damit auch nicht (norm-, prozess- und protokollgemäß) arbeiten. In der Theorie (der Kriminologie und Kriminalpolitik) gibt es Diskussionen über die politische Kriminalität, die Makrokriminalität, die Herrschaftskriminalität, die Staatskriminalität, die Regierungskriminalität, die Kriminalität der Mächtigen, die Unsichtbare Kriminalität, die unsichtbare Faust des Marktes / Herrschers usw.. Innerhalb der (Kriminal-) Polizei gibt es die Bunt-Eck-Fahndungen und Bunt-Eck-Bezeichnungen (wenn auch nicht überall und flächendeckend), analog zu den Bunt-Ecken bei der INTERPOL-Fahndung bzw. i.w.S. in der logischen Weiterführung der Sutherland´schen Vorarbeiten. Es hilft den Ermittlern, etwas, dass es formal und normativ noch nicht gibt, in der Realität zu bearbeiten, auch wenn die Beweisführung und Schuldzuweisung (der Anklage) dann wieder auf die vorhandene (Un-)Zulänglichkeit zurückgreifen muss. Dass es so ist (und auch so bleibt), wird die Mächtigen sicherlich nicht stören und werden diese sich sicherlich nicht engagieren, es zu ändern.

 

Folgende (Kriminalitätsformen) Bunt-Collar-Crime-Unterscheidungen sind möglich, aber wenigen Kriminalisten geläufig:

a)      Sophomoric crime

b)      Blue-collar crime [8]

c)      White-collar crime [9]

d)      Gold-collar crime [10]

e)      Gold-halo crime [11]

f)       Red-halo crime [12]

g)      Black-collar crime [13]

 

Über Kriminalistik kann man noch unendlich viel mehr erfahren, und wer mehr über dieses faszinierende soziale Phänomen wissen will, kann in der hier angebotenen Lektüre Interessantes in Erfahrung bringen.

 



[1] Vorallem der Naturwissenschaften, um Faser-, Form- oder Abriebspuren zu erkennen, sichtbar zu machen und einem Tatgeschehen so zuzuordnen, dass ein Staatsanwalt gegen eine bestimmte Person ein Strafverfahren einleiten kann. Weiters kommen noch die Medizin, Biologie, Psychologie usw. zum Einsatz.

[2]  Detectives, Investigators.

[3] Searcher, apprehension team.

[4] Täuschung nicht im strafrechtlichen Sinne, denn eine unrechtmäßig erlangte Aussage darf vor Gericht nicht verwendet werden. Hier ist mit Täuschen die legale Arbeit des Verdeckten Ermittlers oder des verdeckt oder auch legendiert arbeitenden Fahnders, der sich seiner Umwelt nicht als Polizist zu erkennen gibt zu verstehen (die Funktion des agent provocateur ist dem österr. Strafrecht bekannt, aber als Ermittlungs- und /oder Fahndungsmaßnahme verboten).

[5] Metonymie: Umbenennung, Vertauschung! oder Synekdoche: Mitverstehen i.S.v. pars pro toto, totum pro parte.

[6] Und prinzipiell kann man das auch über das Opfer sagen (näheres finden man darüber in der Viktimologie).

[7] Er argumentierte, dass die Unterschichtkriminalität in den Statistiken viel zu zahlreich aufschien und stellte der blue-collar crime die white-collar crime (die Kriminalität der Mittel- und Oberschicht als Wirtschaftstreibende) gegenüber. Heute weiß man aber, dass es auch Oberschichtkriminalität gibt, die mit Wirtschaft nichts zu tun hat; somit fehlt ein wichtiger Teil einer erkennbaren, erlebbaren, beschreibbaren und verfolgbaren Kriminalitätsform.

[8] Allgemein wird die Unterschicht-Kriminalität darunter verstanden. Eine weitere Unterscheidung wäre, dass bei der blue-collar crime eher physische Gewalt angewandt wird (Körperverletzung, Raub, Mord usw.).

[9] Allgemein wird die Wirtschaftskriminalität darunter verstanden. Eine weitere Unterscheidung wäre, dass der Modus Operandi subtiler und nicht unbedingt mit physischer Gewalt erfolgt (Betrug; Täuschung; Erschleichung. Produkt-, Geld- oder Etikettenfälschung; Industriespionage usw.).

[10] Allgemein wird die High-Crime darunter verstanden. Es geht um die Ausnutzung von Macht- oder Herrschaftsverhältnissen und / oder -situationen. Oft auch Opferlose Kriminalität (da es keine Opfer gibt oder richtiger: diese wissen oft nicht, dass sie Opfer einer Kriminalitätsattacke waren). Aber es geht immer um persönliche Vorteile (oder um Vorteile eines Dritten, der dem Täter nahesteht). Meist stehen der wortlosen Macht, die ungehörten Worte oder die Sprechlosigkeit der Ohnmacht entgegen.

[11] Allgemein wird die Invisible Crime / Herrschaftskriminalität / Kriminalität der Mächtigen (Menschen im Zentrum der Macht) darunter verstanden. Es geht um die Ausnutzung von Macht- oder Herrschaftsverhältnissen und / oder -situationen. Unsichtbare Kriminalität (da es (vorerst) keine (bekannten) Opfer gibt (die sich an die Polizei wenden): dabei geht es um berechnendes Ausnutzen der verschiedenen Kriminalitätsformen (z.B. blue-collar crime für Beschützerdienste oder Einschüchterung und Eliminierung / white-collar crime für technisch hochwertige und Fachwissen verlangende Tätigkeit (z.B.: Chemiker, Physiker, Drucker und Grafiker, EDV- Experten, Juristen, usw.) / gold-collar crime für das strategische Positionieren der geeigneten Personen in Funktionen mit Entscheidungs-, Führungs- bzw. Verhinderungsmacht, die aber dem Gold-Collar-Crime-Gedanken nahestehen. Der Unterschied zur gold-collar crime ist, hier will sich der Täter nicht persönlich bereichern, sondern (aus seiner subjektiven Sicht heraus) Etwas (ein politisches System einer Partei, eine Ideologie, eine bestimmte (Partei-)Politik, ein Ressort, einen Konzern usw.) in seinem Sinne „verbessern“ oder (ver-)ändern. Es geht um die Umsetzung einer Idee oder einer Vorstellung, auch mit illegalen Mitteln, aus einer sehr hohen Position oder Funktion in der Hierarchie einer sozialen, juristischen, politischen, wirtschaftlichen oder militärischen usw. Organisation. Wichtig für den Manipulator ist, dass er über ein Netzwerk verfügt, mit dem er diskursiv Wirklichkeit erzeugen kann.

[12] Allgemein könnte hiermit die terroristische Gewalt gegen einen Staat und / oder die Menschheit verstanden werden (also die gesamte Politik, Wirtschaft, Kultur usw.) (Zentrum von Zentren der Macht). Der Unterschied zur o.a. blue- / white- / gold- collar oder gold-halo crime wäre der Anspruch der Täter bzw. Tatverantwortlichen, die Zivilisation und Kultur eines Staates und seiner Einwohner durch Violentia en gros zu treffen, zu zerstören und zu verändern (auch durch Selbstmordanschläge). Es geht nicht um die profane Bereicherung oder Herrschaft an sich, sondern um eine umfassende gewaltsame Veränderung des Denkens, Wollens und Seins der Staatsform, Religion, Ideologie und Herrschaftsausübung. Red-halo crime wäre sohin die Kriminalitätsform, die alle anderen Kriminalitätsformen inkludiert oder inkludieren kann. Besonders aktuell: die IS-Schläferzellen in Europa / Österreich, bzw. die Rückkehr der IS-Kämpfer aus dem Kampfgebiet (Syrien, Irak usw.). Diese Form der Kriminalität ist – als Rechtstatbestand im Strafrecht – in Österreich praktisch nicht bekannt.

[13] Allgemein könnte damit eine Sonderform der sophomoric und blue-collar crime verstanden werden. Sie wird (oft) von (jugendlichen) Amokläufern verursacht und kann immensen Schaden an Menschenleben und Sachwerten verursachen. Bei der black-collar crime ist der eigene Tod eingeplant (Suizid by Cop / Selbstmord usw., wird aber nicht immer realisiert).